1. Idee der Arbeitsgemeinschaft

 

Die Arbeitsgemeinschaft Wirtschaftsstrafrecht ist ein Zusammenschluss von Anwälten, die sich in bestimmten Fachbereichen spezialisiert haben. Ausdruck dieser Spezialisierung sind u.a. Fachanwaltstitel, die man erwerben kann, wenn man besondere theoretische und praktische Kenntnisse in dem jeweiligen Rechtsgebiet aufweisen kann und entsprechende Prüfungen besteht.

Die im Jahr 2007 ins Leben gerufene Arbeitsgemeinschaft für Wirtschaftsstrafrecht bedeutet eine Bündelung und Verknüpfung von fachlichen und persönlichen Ressourcen zur bundesweiten engagierten Verteidigung in Wirtschafts- insbesondere Steuerstrafsachen.

Die vielfältigen Erscheinungsformen von Wirtschaftsstraftaten (Bestechung, Subventionsbetrug, Konkursdelikte, Anlagebetrug etc.) sowie die mittlerweile weitreichenden Ermittlungsmöglichkeiten der Verfolgungsbehörden, wie Polizei und Steuerfahndung, setzen für eine sachgerechte und erfolgversprechende Strafverteidigung umfangreiche Kenntnisse der Verfahrensordnungen, den Mut diese Kenntnisse auch konsequent für den Mandanten vor Gericht durchzusetzen, sowie wirtschaftliches Spezialwissen voraus. Oft, aber nicht  immer, ist es der so genannte Deal, der den Mandanten vor einer Haftstrafe bewahrt. Kenntnisse der wirtschaftlichen und steuerlichen Zusammenhänge sowie der Folgen solcher Absprachen sind deshalb unabdingbar.

Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Wirtschaftsstrafrecht sind die vielfältigen Erfahrungen, die die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft bisher in ihrer beruflichen Tätigkeit gesammelt haben. Immer wieder trat hierbei deutlich zutage, dass insbesondere das Wirtschaftsstrafrecht – zu dem auch das Steuerstrafrecht gehört – ein besonderes Fachgebiet darstellt, das sich insbesondere durch eine integrative Funktion hinsichtlich verschiedener Rechtsbereiche darstellt. Wesentlicher Bestandteil ist zum einen das Strafrecht, hierbei insbesondere das Verfahrensrecht, zum anderen ist aber ein wichtiger Bestandteil des Wirtschaftsstrafrechts das Steuerrecht sowie die Kenntnis allgemeiner wirtschaftlicher Vorgänge.

Aus der Erfahrung der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Wirtschaftsstrafrecht ging eindeutig hervor, dass nicht nur das Zusammenführen der entsprechenden Spezialkenntnisse, sondern insbesondere auch unterschiedliche Blickwinkel der Verteidigung notwendig sind, um ein für den Mandanten optimales Ergebnis zu erzielen. Vor diesem Hintergrund beschlossen die drei hier involvierten Rechtsanwälte, sich im Bereich Wirtschaftsstrafrecht als Arbeitsgemeinschaft Wirtschaftsstrafrecht zusammen darzustellen und eine intensive Zusammenarbeit zu pflegen.

Im Unterschied zu den Arbeitsgruppen internationaler Anwaltsfirmen haben sich in der Arbeitsgemeinschaft drei selbständige Rechtsanwälte zusammengeschlossen. Jeder für sich betreibt seit Jahren eine eigene Kanzlei und bringt somit unterschiedliche Erfahrungen, Ansätze und Blickwinkel für eine optimierte Strafverteidigung ein.

Die Arbeitsgemeinschaft bietet auch die vorbeugende Beratung an, damit es gar nicht erst zu einer Strafbarkeit kommt.

Hinter der Arbeitsgemeinschaft stehen der Fachanwalt für Steuerrecht Frank Schneider aus Bad Harzburg, Fachanwalt für Strafrecht Thomas Schäfer aus Recklinghausen und Fachanwalt für Strafrecht Olaf Johannes aus Braunschweig.

Frank Schneider war vor seiner  anwaltlichen Tätigkeit als Investmentbanker und Firmenkundenbetreuer im Kreditgeschäft einer deutschen Großbank tätig, was ihn zu einem ausgezeichneten Kenner des Bank- und Kapitalmarktrechts werden ließ.

Der Schwerpunkt von Rechtsanwalt Thomas Schäfer lag seit Beginn seiner Tätigkeit im Strafrecht und der Strafverteidigung. Herr Schäfer hat langjährige Erfahrungen vor den großen Wirtschaftsstrafkammern der Landgerichte gesammelt und in umfangreichen Verfahren im gesamten Bundesgebiet sowie in den Rechtsmittelinstanzen verteidigt.

Olaf Johannes ist ebenfalls als Strafverteidiger bundesweit tätig. Neben der Verteidigung in Wirtschaftssachen hat Rechtsanwalt Johannes umfangreiche Erfahrung in der Verteidigung allgemeiner Strafsachen. Vor seinem Studium war er jahrelang als Polizeibeamter in Niedersachsen und Bayern tätig, kennt demnach als Insider die Ermittlungsmethoden und Taktiken der Strafverfolger.

 

 

2. Beauftragung der Arbeitsgemeinschaft

 

Sofern sie ein wirtschaftsstrafrechtliches bzw. steuerstrafrechtliches Problem mit den zuständigen Ermittlungsbehörden haben, raten wir Ihnen dazu, sofort anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Fehler, die im Ermittlungsverfahren begangen werden, lassen sich häufig in den nachfolgenden Hauptverhandlungen nicht mehr korrigieren.

 

Sofern sie eine Beratung und / oder Vertretung durch AG Wirtschaftsstrafrecht wünschen, kommt kein Vertrag mit der Arbeitsgemeinschaft, sondern mit jedem Anwalt einzeln zustande. Somit haftet auch jeder Anwalt einzeln und mit ihm somit auch die jeweiligen Versicherungen. Für eine Kontaktaufnahme stehen Ihnen alle drei Anwälte zur Verfügung.

 

 

3. Kosten der Beauftragung der AG Wirtschaftsstrafrecht

 

Guter Rat ist teuer – schlechter Rat ist billig, aber eben auch schlecht.

 

Die Arbeitsgemeinschaft hat sich nicht zum Ziel gesetzt, dass zurzeit modische Spiel des Preisdumpings mitzumachen. „Geiz ist geil“? Nein, Geiz ist nicht geil, Geiz ist  Ausdruck  eines armseligen Verständnisses von Leistung und Gegenleistung. Gute Leistung muss entsprechend honoriert werden.

 

Aufgrund der Tatsache, dass wir uns bei jedem Fall, gleich welche Bedeutung er hat, gleichermaßen bemühen, weichen wir von den Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab, da dieses eine Differenzierung hinsichtlich der Schwere der vorgeworfenen Straftat bei der Vergütung vorsieht.

 

Nach einer ersten Kontaktaufnahme, die selbstverständlich unverbindlich und kostenlos ist, wird Ihnen der jeweilige Ansprechpartner die Honorarvorstellung der AG Wirtschaftsstrafrecht benennen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der hohen Anfangsleistungen bei der Einarbeitung in einen neuen Fall einen Vorschuß in angemessener Höhe verlangen. Die Zahlung dieses Vorschusses ist Bedingung für ein Tätigwerden der Mitglieder der AG und insoweit erfolgt die Beauftragung und Mandatierung der Arbeitsgemeinschaft respektive der einzelnen Mitglieder unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung dieses Vorschusses.

 

 

4. Andere Rechtsgebiete

 

Sofern Fragen und/oder Probleme in anderen Rechtsgebieten haben, stehen Ihnen die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft selbstverständlich auch für eine erste Kontaktaufnahme zur Verfügung. In unseren jeweiligen Anwaltskanzleien bearbeiten wir selbstverständlich auch Fälle aus anderen Rechtsgebieten. Soweit einige Rechtsgebiete durch uns nicht bearbeitet werden, verweisen wir Sie gerne an entsprechend qualifizierte Spezialisten, mit denen wir dauerhaft zusammenarbeiten.

 

Sofern Sie eine anderweitige Beratung wünschen, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung. Ggf. ziehen wir Kooperationspartner hinzu, mit denen wir laufend zusammenarbeiten. Dies sind u.a. ein Fachanwalt für Insolvenzrecht, ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie ein Wirtschaftprüfer/Steuerberater.

 

 

5. Noch ein letztes Wort….

 

Über unser Verständnis unserer Arbeit: Aufgrund des anwaltlichen Berufsrechts sind wir selbstverständlich zu Verschwiegenheit verpflichtet. Insbesondere die Vertraulichkeit des mit dem Anwalt Besprochenen ist für uns ein elementarer Grundgedanke unserer Tätigkeit. So umfasst die Vertraulichkeit nicht nur den Inhalt unseres Gespräches, sondern auch, dass überhaupt ein Gespräch stattgefunden hat.

 

Dies bedeutet für Sie:

 

Vielleicht läuft kein Ermittlungsverfahren gegen Sie, sondern Sie wollen nur Ihre derzeitige Situation einmal durch unbeteiligte Berater überprüfen lassen. Vielleicht sind Sie Geschäftsführer eines Unternehmens, dessen Gesellschafter Sie nicht sind, und die Gesellschafter haben Ihnen eine Rechtsanwaltskanzlei als Berater vorgegeben. Möglicherweise haben Sie das Gefühl, dass diese Anwaltskanzlei dem Gesellschafterkreis näher steht als Ihnen als Geschäftsführer?!

 

Sollten die vorbezeichneten Punkte auf Sie zutreffen, können Sie sich selbstverständlich ebenfalls an uns wenden. Wir sind gerne bereit, Ihnen für eine entsprechende Risikoanalyse und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung jederzeit zur Verfügung zu stellen. Sofern Sie eine Kenntnisnahme Ihrer Gesellschafter oder der Mitarbeiter Ihres Unternehmens von dieser Beratung durch uns vermeiden wollen, können wir selbstverständlich auch außerhalb des Sitzes Ihres Unternehmens oder aber auch am Wochenende für Sie tätig werden. Bitte verlassen Sie sich bei allen Ihren Problemen auf folgende Leitsätze, die unsere Tätigkeit prägen.

 

Wir haben einen sehr hohen Qualitätsanspruch an unsere eigene Tätigkeit.

 

Insbesondere die Vertraulichkeit in der Beziehung Rechtsanwalt / Mandant ist für uns ein elementarer Bestandteil unseres Berufes.

 

Wir vertreten nur und ausschließlich IHRE Interessen und nehmen dabei keine Rücksicht auf die Interessen Dritter.