Die Sanierung von Unternehmen in der Krise stellt an die Berater unterschiedliche Anforderungen. Betriebswirtschaftliche Abläufe müssen analysiert und ggf. umstrukturiert werden, die Ertragskraft des Unternehmens und einzelner Teilbereiche muss überprüft werden. Eine Sanierung kann nur Erfolg versprechen, wenn anschließend das Unternehmen auch unter Beachtung der Liquidität und der persönlichen Belange der Gesellschafter und Mitarbeiter ausreichend erfolgsversprechend am Markt positioniert ist.

Letztendlich ist aber auch zu überprüfen, ob das Unternehmen für den Fall der Unsanierbarkeit liquidiert oder aber einem Regelinsolvenzverfahren zugeführt werden muss, wobei auch hierbei die Auswirkungen auf die Beteiligten im Vorfeld festgestellt werden müssen, um nicht nur den passenden Weg zu wählen, sondern auch mit dem Verfahren einhergehende Belastungen aufzufangen. Hierzu sind insbesondere auch die beteiligten Banken in die Vorgespräche mit einzubeziehen.

Vor diesem Hintergrund steht Ihnen die Arbeitsgemeinschaft Sanierungsberatung mit kompetenten Mitgliedern zur Verfügung, um Ihren Fall mit allen aufgetretenen Problemen und möglichen Folgen der nächsten Schritte zu analysieren.

Wesentlich getragen wird diese Arbeitgemeinschaft durch Frank Schneider, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, und Jan-Michael Müller, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht.